22.01.2019

Das Schweizer Asylverfahren: Ein Zukunftsmodell für Europa?

Das neue Verfahren soll im März starten. Dr. Constantin Hruschka erklärt die wichtigsten Änderungen.

Asylverfahren ab 2019 (mit freundlicher Genehmigung vom SEM)

Noch vor neun Jahren dauerte ein Asylverfahren in der Schweiz, von der Gesuchseinreichung bis zur endgültigen Aufenthaltsregelung oder Ausreise, durchschnittlich 1.400 Tage. Ab dem 1. März 2019 wird ein neues Verfahren die Wartezeit deutlich verkürzen. Die Mehrheit der finalen Asylent­scheidungen soll innerhalb 140 Tage getroffen werden. Das neue Verfahren teilt die Schweiz in die sechs Asylregionen Westschweiz, Tessin und Zentral­schweiz, Ostschweiz, Nordwestschweiz sowie die Kantone Bern und Zürich ein. In jeder Region wer­den Bundesasylzentren eingerichtet, von denen jeweils eines die „Verfahrensfunktion“ innehat. Zusätzlich sind weitere Bundesasylzentren mit „Warte- und Ausreisefunktion“ vorgesehen. Die Kapazität der Bundesunterbringungen steigt schweizweit auf 5.000 Plätze.

Das Verfahren verspricht eine Vereinfachung der Abläufe und schnellere Taktung. Es orientiert sich am niederländischen Modell und adaptiert zugleich den föderalen Schweizer Kontext. Verbesserungsmöglichkeiten gibt es hingegen noch bei den Themen Beschwerdefristen, Koordination der Verfahrensabläufe, Qualitätssicherung sowie Unabhängigkeit der Rechtsvertretung.

In seinem Gastbeitrag für die FES erklärt Dr. Constantin Hruschka, Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut München, die wichtigsten Neuerungen und beschreibt, was andere europäische Länder vom Schweizer Modell lernen können.

Lesen Sie hier den aktuellen Beitrag aus der Reihe Q&A.

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